Jugendliche und junge Erwachsene mit multiplenFörderbedarf ohne Ausbildungsplatz, die die Schulpflicht erfüllt haben und das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Die Zuweisung erfolgt über die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Verbesserung der Chance auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.
Zuweisung durch die Agentur für Arbeit
Berufsorientierung, Berufswahl; berufliche Grundfertigkeiten, betriebliche Qualifizierung, Arbeitsplatzbezogene Einarbeitung, Bewerbungstraining, Sprachförderung, allgemeiner Grundlagenbereich.
Durch berufsspezifische Betriebspraktika können die Teilnehmer erfahren/prüfen, ob ihre Vorstellungen mit dem gewählten Berufsziel übereinstimmen
Ute Niehaus
Bramscher Str. 6
49593 Bersenbrück
Tel.05439 - 80819-11
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