Termin auf Anfrage
Alle behinderten Arbeitnehmer/innen und Auszubildende bei denen zu erwarten ist, dass sie in Zukunft ihre berufliche Tätigkeit am bisherigen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatz aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr uneingeschränkt ausüben können. Dazu gehören Arbeitnehmer/innen im Krankengeldbezug oder Arbeitnehmer/innen im Arbeits- und Ausbildungsverhältnis, bei denen ein Hinweis auf eine Behinderung besteht.
Erhaltung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen, Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Wiedereingliederung in den bestehenden Betrieb oder Integration in einen neuen Arbeitsplatz
Zuweisung durch Kostenträger (Krankenkasse, Rentenversicherung)
Individuelle Beratung, Klärung, Orientierung, Information, Entwicklung individueller Lösungswege