Die Wiedereingliederung von Rehabilitanden und Menschen mit Behinderungen erfordert in vielen Fällen eine individuelle Vorgehensweise. Diese Förderung der beruflichen Rehabilitation stellt eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Integrationsansatz in Gruppenform dar. Durch den individuellen Lösungsansatz kann speziell auf die Besonderheiten jedes einzelnen Falles näher eingegangen und somit auch die Qualität und die Passgenauigkeit der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben verbessert werden.
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Osnabrück, 01.01.2012 - 31.12.2012
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Gifhorn, 01.10.2010 - 31.12.2012
Helmstedt, 01.10.2008 - 31.12.2012
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